
Erbrecht
Ein Familienmitglied ist verstorben und hat kein Testament hinterlassen? Oder es gibt zwar ein Vermächtnis, es widerspricht aber den Vorgaben des Erbrechts und ist somit ungültig? Bei der Aufteilung des Erbes unter Verwandten und nahestehenden Personen sind es häufig die Erb- und Pflichtteile, die von den Erblassern bei der Formulierung ihres Letzten Willens übersehen werden. Allzu oft kommt es nach einem Todesfall zu familiären Streitereien, die nicht nur tiefe Kränkungen auf allen Seiten hinterlassen, sondern auch sehr teuer werden können, sobald der Klageweg beschritten wird. Dazu muss es gar nicht erst kommen! Dr. Stephan Briem, Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien, hilft Ihnen dabei, Hinterlassenschaften rechtlich einwandfrei und möglichst ohne Konflikte unter den Hinterbliebenen abzuwickeln. Mit unserer fachlichen Spezialisierung auf das Thema Erbrecht sorgen wir natürlich auch dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Testament richtig verfassen
Wer eine Wohnung besitzt, über Wertpapiere verfügt oder andere Vermögenswerte aufgebaut hat, macht sich naturgemäß Gedanken über deren Vererbung. Idealerweise wird bereits zu Lebzeiten festgeschrieben, wer von den Hinterbliebenen im Falle des Ablebens wieviel bekommen soll. Dr. Briem, Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien, berät Sie gerne bei der Gestaltung von Testamenten, die nicht nur rechtlich einwandfrei sind, sondern auch den Familienfrieden langfristig bewahren helfen.
Geht es auch ohne Pflichtteil?
Grundsätzlich sind die Erb- und Pflichtteile für die engen Nachkommen laut Erbrecht einzuhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings ein Pflichtteilsausschluss erfolgen. Dr. Briem, Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien, gibt Ihnen gerne Auskunft darüber, welche Ausnahmen das Gesetz vorsieht und wie ein Testament in diesem Fall auszusehen hat.
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