
Am Beginn unserer erfolgreichen Zusammenarbeit steht ein ausführliches
Erstgespräch. In diesem höre ich mir Ihre Probleme an, damit ich mir
ein umfassendes Bild Ihrer Situation machen und Ihnen erste Maßnahmen
und rechtliche Schritte vorschlagen kann.
Die Erstberatung wird mit einem reduzierten Stundensatzhonorar verrechnet.